Maskenpflicht in den Arztpraxen FFP2-Masken statt OP-Masken
Sehr verehrte, liebe Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher unserer Praxis!
Corona macht Ihnen, aber auch uns (das können Sie uns glauben), den Alltag nicht einfach.
Wir setzen alles daran, Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten medizinisch in jeder Situation zur Hilfe zu stehen. Bitte helfen Sie uns dabei!
Nach der Corona-Verordnung des Landes bitten wir Sie, in unseren Praxisräumen FFP2-Maske zu tragen.
Personen unter 6 Jahren sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen; im Alter von 6-17 Jahren ist eine OP-Maske ebenso ausreichend.
Die entsprechenden Masken bringen Sie bitte selbst in die Praxis mit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und vielen Dank dafür, dass Sie bereit sind, sich damit an einem optimalen Schutz vor einer COVID Erkrankung für sich, andere, aber auch uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen zu beteiligen.
Vielen Dank Ihr Praxisteam